2022 Fischer Betriebsanleitung de V3.2
Verbot von Pedelec-Tuning
Gewährleistung und Haftung bei Mängeln In allen Staaten, die dem EU-Recht unterliegen, gelten teilweise verein heitlichte Bedingungen zur Ge währleistung/Sachmängelhaftung. Informie ren Sie sich ber die f r Sie geltenden nationalen Vorschriften. Im Geltungsbereich des EU-Rechts wird vom Verkäufer mindestens in den ersten zwei Jahren nach Kaufdatum Sachmängelhaftung gewährt. Diese erstreckt sich auf Mängel, die schon bei Kauf/Übergabe vorhanden waren. In den ersten sechs Monaten wird dar ber hinaus vermutet, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Fahrräder, gerade auch solche mit elektrischem Hilfsantrieb, sind komplexe Fahrzeuge. Es ist daher erforderlich, alle Wartungsintervalle ge wissenhaft wahrzunehmen. Das Auslassen der Wartung gefährdet die Eintrittspflicht des Verkäu fers, wenn nämlich der Fehler durch eine War tung hätte vermieden werden können. Die erfor derlichen Wartungen finden Sie in den Kapiteln dieser Betriebsanleitung und den beiliegenden Anleitungen der Komponentenhersteller. In Deutschland/Österreich können Sie in einem ersten Schritt Nacherf llung verlangen. Schlägt diese endg ltig fehl, was nach zweimaligem Ver such der Nacherf llung vermutet wird, haben Sie das Recht auf Minderung oder können vom Ver trag zur cktreten.
In der Schweiz ist die Haftung auf zwei Jahre nach Kaufdatum beschränkt. Bei Auftreten eines Mangels haben Sie die Wahl zwischen Wandelung, Minderung und Nachliefe rung oder allenfalls Nachbesserung. Die Haftung f r Sachmängel erstreckt sich nicht auf normalen Verschleiß im Rahmen des bestim mungsgemäßen Gebrauchs. Bauteile des An triebs und der Verzögerungseinrichtungen sowie Bereifung, Leuchtmittel und Kontaktstellen des Fahrers mit dem Pedelec unterliegen funktions bedingt einem Verschleiß, bei Pedelecs auch der Akku. Alle Anspr che auf Gewährleitung bei diesbe z glichen Schadensfällen erlöschen, wenn Dich tungen und Abdeckungen (z. B.am Ladeport / La destecker) entfernt oder bei Verlust nicht sofort ersetzt werden. Bei Eintreten eines Defekts/Haf tungsfalles wenden Sie sich an un sere Service-Hotline. Heben Sie zum Nachweis alle Kaufbelege und Inspek tionsnachweise auf.
Nehmen Sie keine technischen Ver änderungen an Ihrem Pedelec vor. Jede Manipulation zur Leistungs steigerung oder Geschwindigkeitssteige rung kann schwerwiegende rechtliche und sicherheitsrelevante Folgen f r Sie haben. Mögliche rechtliche Folgen: • Das Pedelec wird zulassungs- und versi cherungspflichtig. Es kommen alle gesetzli chen Vorschriften bez glich Ausstattung und STVZO zur Geltung. • Seitens des Herstellers entfallen jegliche Haf tung, Gewährleistung und Garantie. • Strafrechtliche Konsequenzen sind nicht aus geschlossen. Beispielsweise kann der Tatbe stand der fahrlässigen Körperverletzung zur Anwendung kommen. • Erlöschen der Fahrradversicherung. Mögliche technische Folgen: • Technische Veränderungen beeinträchtigen die Funktion und können zu Defekten oder zum Bruch von Bauteilen f hren. • Motor und Akku werden berlastet und stark erhitzt. Folge: Irreparable Schäden und Brand gefahr. • Die Bremsen werden stärker beansprucht. Folge: Fehlfunktion, Überhitzung, schnellere Abnutzung.
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