2022 Fischer Betriebsanleitung de V3.2

• Fahrradtaschen und Topcases sind zuläs sig. Es ist auf das zulässige Gesamtge wicht, die max. Beladung des Gepäckträ gers und eine korrekte Lastverteilung zu achten. • Festmontierte Wetterschutzeinrichtungen sind nur nach Freigabe des Fahrzeugher stellers zulässig. • Gepäckträger vorne und hinten sind nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers zu lässig. Quelle: www.ziv-zweirad.de, Stand 08-05-2018

• Kettenblätter /Riemenscheibe / Zahnkranz (Wenn die Zähnezahl und der Durchmesser gleich dem Serien- /Original-Einsatzbereich ist)

• Sattel und Sattelstützeinheit (Wenn der Versatz nach hinten zum Seri en- /Original Einsatzbereich nicht größer als 20mm ist. Auch hier sorgt eine veränderte Lastverteilung außerhalb des vorgesehenen Verstellbereichs ggf. zu kritischen Lenkeigen schaften. Dabei spielt auch die Länge der Satt telstreben am Sattelgestell und die Sattelform eine Rolle) • Scheinwerfer (Scheinwerfer sind f r eine bestimmte Spannung ausgelegt, welche zu den Akkus der Fahrzeuge passen m ssen. Zusätzlich ist die elektromag netische Verträglichkeit (EMV) zu gewährleisten, wobei der Scheinwerfer einen Teil der potentiel len Störsendung ausmachen kann) * Eine Freigabe des Teileherstellers kann nur dann erfolgen, wenn das Bauteil im Vorfeld gemäß seiner Bestimmung und den entsprechenden Normen ausreichend gepr ft und eine Risikoanalyse durchgef hrt wurde. Kategorie 4 Bauteile, f r die keine spezielle Freigabe notwendig ist • Steuerlager • Innenlager • Pedale (Wenn das Pedal zum Serien- /Original-Ein satzbereich nicht breiter ist) • Umwerfer • Schaltwerk (Alle Schaltungsbestandteile m ssen f r die Gangzahl passend und untereinander kompa tibel sein)

• Kettenschutz • Radschützer

(Wenn die Breite nicht kleiner als die Seri en- /Originalteile sind und der Abstand zum Reifen min. 10mm beträgt) • Speichen • Schlauch gleicher Bauart und gleichemVentil • Dynamo • Rücklicht • Rückstrahler • Speichen-Rückstrahler • Ständer • Griffe mit Schraubklemmung • Glocke Kategorie 5 Besondere Hinweise beim Anbau von Zubehör • Lenkerhörnchen (Bar Ends) sind zulässig, • sofern fachgerecht nach vorne montiert (Die Lastverteilung darf nicht gravierend ver ändert werden) • Rückspiegel sind zulässig. • Zusatz-Batterie- /Akkuscheinwerfer nach §67 StVZO sind zulässig. • Anhänger sind nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers zulässig. • Kindersitze sind nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers zulässig. • Frontkörbe sind aufgrund der undefinier ten Lastverteilung als kritisch anzusehen. Nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers zulässig.

• Schalthebel /Drehgriff • Schaltzüge und Hüllen

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