uniTEC Elektroinstallationsmaterial

Gebäudesicherheit

Brandschutz

Die in den Landesbauverordnungen festgelegten Regelungen dienen nur der Grundsicherung, um einen Rundumschutz zu gewährleisten gibt es eine Reihe weiterer Gefahrenmelder. So sollten in Küchen keine Rauchmelder eingesetzt werden, da es durch vermehrte Rauch- und Dampfentwicklung beim Kochen zu Fehlalarmen kommen kann. Außerdem können Fettablagerungen den Rauchmelder unbrauchbar ma- chen. Im Küchenbereich wird der Einsatz von Hitzemeldern empfohlen, die bei einer Temperatur über 57°C auslösen. Für ein frühzeitiges Erkennen von Wasserschäden werden Wassermelder eingesetzt. Sinnvoll ist auch der Einsatz von Gasmeldern, der auf gefährliche Gaskonzentrationen (Methan, Butan, Propan) reagiert.

Warnmelder sind mit einem Testknopf zur Funktionsprüfung ausgestattet. Dabei wird überprüft, ob die Elektronik, der Alarmgeber des Melders und die Batterie funktionieren. Des Weiteren wird der Nutzer über einen nötigen Batteriewechsel informiert.

TIPP

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