FISCHER Sortimentskatalog
Batterie-Beleuchtung
Leuchtstärken der Frontleuchten 10 LUX
15 LUX
Erhöhte Lichtstärke für gute Fahrbahn- ausleuchtung
Mindestlichtstärke nach StVZO
30 LUX
20 LUX
Erhöhte Lichtstärke für optimale Fahrbahn- ausleuchtung
Erhöhte Lichtstärke für sehr gute Fahrbahnausleuchtung
BELEUCHTUNG
Farbleitsystem für StVZO-Zulassung
Fahrradfahrer dürfen seit dem 1. August 2013 auch Akku- oder Batterielampen benutzen. Die Dynamopflicht wurde aufgehoben. Das Farbleitsystem bei den FISCHER Leuchten erleichtert die Auswahl wesentlich. Wählen Sie je nach Verwendungzweck die für Sie am besten geeignete Fahrrad-Beleuchtung.
Zugelassen im Bereich der StVZO für alle Fahrräder
Zugelassen im Bereich der StVZO für alle Fahrräder bei Betrieb der Leuchten im Akku. (Bei Betrieb mit nicht wiederaufladbaren Batterien nur für Rennräder unter 11kg)
Vorteile der LED-Leuchten
• Extrem hell • Lange Lebensdauer, bis zu 50.000 Stunden • Sehr geringer Stromverbrauch
LED 50.000 h
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