FISCHER Sortimentskatalog

Batterie-Beleuchtung

Leuchtstärken der Frontleuchten 10 LUX

15 LUX

Erhöhte Lichtstärke für gute Fahrbahn- ausleuchtung

Mindestlichtstärke nach StVZO

30 LUX

20 LUX

Erhöhte Lichtstärke für optimale Fahrbahn- ausleuchtung

Erhöhte Lichtstärke für sehr gute Fahrbahnausleuchtung

BELEUCHTUNG

Farbleitsystem für StVZO-Zulassung

Fahrradfahrer dürfen seit dem 1. August 2013 auch Akku- oder Batterielampen benutzen. Die Dynamopflicht wurde aufgehoben. Das Farbleitsystem bei den FISCHER Leuchten erleichtert die Auswahl wesentlich. Wählen Sie je nach Verwendungzweck die für Sie am besten geeignete Fahrrad-Beleuchtung.

Zugelassen im Bereich der StVZO für alle Fahrräder

Zugelassen im Bereich der StVZO für alle Fahrräder bei Betrieb der Leuchten im Akku. (Bei Betrieb mit nicht wiederaufladbaren Batterien nur für Rennräder unter 11kg)

Vorteile der LED-Leuchten

• Extrem hell • Lange Lebensdauer, bis zu 50.000 Stunden • Sehr geringer Stromverbrauch

LED 50.000 h

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