FISCHER Betriebsanleitung 2017

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Vor der ersten Inbetriebnahme

3.3.4 AKKU Folgende Punkte sind vor der ersten Fahrt zu beachten:  Der Akku weist keine Beschädigungen bzw. Sturzschäden auf  Der Akku wurde 24 Stunden lang aufgeladen  Der Akku ist voll aufgeladen

 Der Akku lässt sich ohne großen Widerstand in die Halterung einsetzen und rastet ordnungsgemäß ein. > Siehe Kapitel „4.1.2 Akku“ ab Seite 83 für den Ein- und Ausbau des Akkus 3.3.5 BREMSEN Prüfen Sie unbedingt vor der ersten Fahrt die Bremsen auf Ihre ordnungsgemäße Funktion.

Scheibenbremsen benötigen eine Einbremszeit um Ihre vollständige Brems- kraft zu entfalten.

Ein Einbremsvorgang muss wie folgt erfolgen: Aus der größtmöglichen Geschwindigkeit mit der größtmöglichen Bremskraft, ohne zu überschlagen oder die Räder zu blockieren, bis zum Stillstand bremsen. Nach mindes- tens 30, spätestens aber nach 50 Vollbremsungen sind die Bremsbeläge vollständig eingebremst.

Scheibenbremsbeläge bestehen aus sog. „Sintermetall“. Das ist einfach ausgedrückt „gepresster Metallstaub“.

Während der Produktion werden die Metallpartikel mittels eines speziellen Harzklebers zusammen gehalten. Dieser härtet im Laufe der Herstellung unter Wärmeeinwirkung aus und verbindet alle Partikel miteinander.

Wird der Einbremsvorgang ungenügend durchgeführt, verkokt das Harz nicht vollständig und verglast die Oberfläche der Bremsbeläge. Dadurch entstehen zum einen extreme Quietschgeräusche und zum anderen – und das ist viel gefährlicher – verringert sich die Bremsleistung und Ihr Bremsweg wird länger! Ein Fehlerhafter Bremsvorgang und somit verglaste Bremsbeläge stellen keinen Garantiefall dar!

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