FISCHER Betriebsanleitung 2017

Service & Garantie 7

7.2.2.5  Schäden, die auf die Verwendung von nicht fachgerechtemWerkzeug oder die unfachmännische Verwendung von fachgerechtemWerkzeug zurückzuführen sind.

7.2.2.6  Schäden, die auf die Nichtverwendung von Original-Ersatzteilen zurückzuführen sind.

7.2.2.7  Schäden, die durch Steinschlag, Hagel, Streusalz, Wasser, Stürze, Industrieabgase, mangelnde Pflege, unzureichende Pflege sowie ungeeignete Pflegemittel usw. entstanden sind.

7.2.2.8  Kosten für nicht mangelbezogeneWartungs-, Überprüfungs- und Säuberungsarbeiten.

7.2.2.9  Bauteile die dem betriebsbedingten Verschleiß, der Abnutzung, Materialermüdung oder dem Verbrauch unterliegen. Dies beinhaltet:

1. Griffe 2. Sattelbezug

18. Innengetriebe der Getriebenabe 19. Reifen 20. Schläuche 21. Speichen 22. Speichennippel 23. Felgen, an denen Felgenbremsen greifen 24. Bremsbeläge 25. Bremsscheiben 26. Bremsseilzüge 27. Schaltseilzüge 28. Dichtungen von Federelementen 29. Leuchtmittel 30. Gummifuß des Seiten- bzw. Hinterbauständers 31. Spannfeder des Gepäckträgers

3. Führungsbuchsen der Sattelstütze 4. Führungsbuchsen der Federgabel 5. Kugellager der Vorderradnabe 6. Kugellager der Hinterradnabe 7. Kugellager der Pedale 8. Kugellager des Steuersatzes 9. Gummierte Trittfläche der Pedale 10. Kugellager des Tretlagers 11. Zahnräder des Motorgetriebes 12. Kette 13. Zahnkranz 14. Ritzel 15. Kettenblatt 16. Umlenkrollen des Schaltwerks 17. Schalteinheit der Getriebenabe

Auf diese Bauteile gewähren wir eine Garantie von maximal 300 Km oder 6 Monaten, je nach dem was zuerst eintrifft, ab Übergabe des E-Bike durch den Handelspartner.

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