FISCHER Betriebsanleitung 2017

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Service & Garantie

7.2 GARANTIE

7.2.1 GARANTIEBEDINGUNGEN

7.2.1.1  Garantieleistungsansprüche sind nur innerhalb den in der Garantieurkunde festgelegten Garantiezeiten, gerechnet ab erstmaliger Übergabe des gesamten E-Bikes durch den Handelspartner, zu erheben.

7.2.1.2  Die Garantie gilt nur für den Originalkäufer.

7.2.1.3  Die Garantie ist nicht übertragbar und wird auch nicht durch den Austausch eines Teiles verlängert. 7.2.1.4  Die Garantie gilt nur für Material-, Verarbeitungs- und Montagefehler und nur bei Vorlage des Original-Kaufnachweises mit Angabe des Kaufdatums und den gefahrenen Gesamtkilometern, sofern Ihr Display dies anzeigen kann. 7.2.1.5  Die Garantie gilt nicht, wenn andere Mängel als Material- ,Verarbeitungs- oder Montagefehler festgestellt werden. 7.2.1.6  Wenn der Garantieleistungsanspruch berechtigt ist, gehen die Kosten des Aus- und Einbaus zu unseren Lasten. Der Garantieanspruch ist durch Vorlage der Originalquittung nachzuweisen. 7.2.1.7  Der Käufer ist verpflichtet, das E-Bike nicht zu anderen als in der Betriebsanleitung vorgesehenen privaten Zwecken außerhalb von Wettkämpfen (Bestimmungs­ gemäße Verwendung) zu benutzen. 7.2.1.8  Der Garantieleistungsanspruch erlischt, wenn das E-Bike von Dritten, oder durch den Einbau fremder Teile verändert worden ist und eingetretene Mängel in Zusammenhang mit der Veränderung stehen.

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