FISCHER Betriebsanleitung 2017

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Wichtige Hinweise

2.1 BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG

Dieses E-Bike ist aufgrund seiner Bauart und Ausstattung dazu bestimmt, auf öffentlichen Straßen und befestigten Wegen eingesetzt zu werden. Die nach StVZO erforderliche sicherheitstechnische Ausstattung ist fest am E-Bike verbaut. Diese muss vom Benutzer selbst oder einem Fachmann in regelmäßigen Abständen auf korrekte Funktion überprüft und bei Bedarf in Stand gesetzt werden. Falls Sie ein E-Mountainbike erworben haben, besitzt dies keine fest installierte Licht- anlage. Sofern von Ihrem Verkäufer keine passende zugelassene Batterielichtanlage beigelegt wurde, sind Sie verpflichtet bei Verwendung des E-Mountainbikes im Straßenverkehr eine entsprechende Batterielichtanlage tagsüber mitzuführen und bei entsprechender Dunkelheit zu benutzen. Des Weiteren sind die mitgelie- ferten Reflektoren anzubringen. Für jeden nicht sachgemäßen Gebrauch, oder die Nichteinhaltung der sicherheit- stechnischen Hinweise dieses Handbuches und für eventuell daraus resultierende Sach- und/oder Personenschäden, haften Hersteller und Händler nicht. Dies gilt insbesondere bei Benutzung dieses E-Bikes bei Sportwettkämpfen, bei Wasser- schäden, Sturzschäden oder bei Überlastung, sowie bei Schäden durch nicht ord- nungsgemäße Beseitigung von Mängeln, oder durch mangelnde Pflege des E-Bikes. Die Benutzung im Gelände ist ausschließlich den Mountainbikes der „EM“ Serie vorbehalten. Das ein- bzw. freihändige Fahren stellt ein erhebliches Sicherheits- risiko für Sie und andere dar und ist strikt verboten, da unter anderem dadurch ein Bremsvorgang unmöglich ist. Das Pedelec benötigt eine Trittbewegung um zu funktionieren – daher ist es unbedingt notwendig stets beide Füße auf den Pedalen zu halten. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch die Einhaltung der in dieser Anleitung beschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen sowie das Beachten der Sicherheits- sowie Pflegehinweise.

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