2022 Fischer Betriebsanleitung de V3.2
• Es besteht die gleiche absolute Alkohol grenze wie beim Führen eines PKW, abhän gig von der jeweils geltenden Rechtspraxis. Diese Regulierungen gelten f r Sie, wenn Sie sich im Geltungsbereich der europäischen Union bewegen. In anderen Ländern, aber im Einzelfall auch im europäischen Ausland, können andere Regelungen getroffen sein. Informieren Sie sich vor Benutzung Ihres schnellen Pedelecs ber die geltende Gesetzgebung! Schnelle Pedelecs / E-Bikes und Radwege Nutzen Sie Ihr schnelles Pedelec wie ein Rad oh ne die Unterst tzung des Elektromotors, d rfen Sie alle Radwege uneingeschränkt nutzen. Bei Benutzung des Motors gilt folgendes: Sie m s sen, wie mit Mofas auch, mit Ihrem schnellen Pedelec außerhalb geschlossener Ortschaften Radwege benutzen. Wenn dies ausnahmswei se nicht erlaubt ist, ist dies am Radweg durch ein zusätzliches Schild angezeigt: keine Mofas. Innerhalb geschlossener Ortschaften hingegen, muss sich am Radweg ein zusätzliches Schild befinden, damit sie ihn benutzen dürfen.
Leicht-Motorfahrräder (bis 25km/h, bis 0,5kw) d r fen ab 14 Jahren mit einem F hrerausweis Klasse M bewegt werden, ab 16 Jahre ohne F hreraus weis. Es besteht keine Helmpflicht. Motorfahrräder (bis 1000W, bis 45km/h) d rfen ab 14 Jahren mit F hrerausweis Klasse M betrieben werden und benötigen einen Fahrzeugausweis, Nummern schild und nach Norm EN 10782 gepr ften Helm. Motorfahrräder bauartbedingt schneller als 20km/h oder Pedelec ber 45km/h: Mofa-Helm Die Benutzung von Radwegen ist obligatorisch. Gilt: „Verbot f r Motorfahrräder“, ist die Durch fahrt f r Leicht-Motorfahrräder gestattet, Mo torfahrräder d rfen diese Strecke nur mit abge schaltetem Motor befahren. Ein Kinderanhänger darf gezogen werden. Abweichende Regelungen für S-Pedelecs / E-Bikes Wenn oberhalb 25km/h unterst tzt wird, handelt es sich nicht um ein Pedelec / E-Bike im Sinne der mittlerweile außer Kraft getretenen Richtlinie 2002/24/EG. Nach der mittlerweile geltenden EU-Verordnung 2013/168/EU besteht die Pflicht zur Typgenehmigung/Einzelzulassung.
Laut EU-Recht gilt: • Das schnelle Pedelec (S-Pedelec) ist rechtlich ein leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug der Klasse L1e, Unterklasse L1-eB (Kleinkraftrad). • Bei Fahrten nur mit Motor Unterst tzung darf es nicht ber 18 km/h schnell fahren. • Die Motor Unterst tzung schaltet sich ab, wenn Sie ca. 45km/h erreicht haben. • Es besteht Führerscheinpflicht. Vorgeschrie ben ist die Mofa-Pr fbescheinigung. • Wenn Sie einen deutschen Auto-F hrerschein haben, ist diese Bescheinigung enthalten. • Wenn Sie vor dem 01.04.1965 geboren sind, d rfen Sie ein schnelles Pedelec auch ohne F hrerschein fahren. • Es bestehen Helm- und Versicherungspflicht. Informieren Sie sich vor Fahrtantritt ber die f r Sie geltende Rechtspraxis. • Bauteile d rfen in der Regel nur durch identi sche Bauteile ausgetauscht werden. Andere Bauteile d rfen nur eingebaut werden, wenn sie der Betriebserlaubnis Ihres schnellen Pe delecs entsprechen. Fachhändler besitzen gegebenenfalls Listen von alternativen Bau teilen, welche ebenfalls der Betriebserlaubnis Ihres schnellen Pedelecs entsprechen. • Kindersitze d rfen in schnellen Pedelecs nur nach ausdr cklicher Freigabe des Herstellers des schnellen Pedelecs angebaut werden. • Personenanhänger sind f r schnelle Pede lecs nicht zugelassen, auch nicht nach etwa iger Freigabe des Herstellers des schnellen Pedelecs oder des Anhängers.
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