2019_DE_FISCHER_BETRIEBSANLEITUNG_web[1]

Nur dann darf das Pedelec an Lenker, Len- kervorbau, Pedelecsattel oder Sattelst tze be- festigt werden, wenn der Träger-Hersteller dies vorsieht. Verwenden Sie keine Befestigungen, die Schäden an Pedelecgabel oder Rahmen ver- ursachen können. Transportieren Sie Pedelecs immer auf den Laufrädern, wenn nicht der Träger-Hersteller etwas anderes vorschreibt. Das Pedelec nie an den Tretkurbeln am Dach- oder Heckträger ein- hängen. Diese könnten sich lösen und dadurch schwere Unfälle verursachen. Auch die Herstel- ler von Anbauteilen und Zubehör halten Informa- tionen zu Verwendung und Montage auf Ihren Internetseiten bereit. Informieren Sie sich, wenn Sie etwas Neues nutzen. Regelung beim Transport eines Pedelecs: Sie können Ihr Pedelec wie ein normales Fahr- rad mit dem Auto transportieren. Entnehmen Sie vor dem Transport den Akku und transportieren Sie ihn gesondert. Durch das Gewicht des Pede- lecs wird ein Fahrradträger mit höherer Nutzlast benötigt. Passen Sie Ihr Fahrverhalten der Last auf Ihrem Autodach an.

Regelung beim Transport eines Pedelecs: Hier m ssen Sie den Akku als Gefahrgut trans- portieren. Daf r m ssen Sie ihn besonders kenn- zeichnen. Befragen Sie hierzu Ihre Fluglinie. Informieren Sie sich ebenfalls bei der Fluggesell- schaft ber die Regelungen zum Transport von Sportgeräten/Fahrrädern.

Mit dem Zug Im öffentlichen Nahverkehr herrschen unter- schiedliche Regelungen, was den Transport bzw. die Mitnahme von Pedelecs betrifft. Informieren Sie sich schon vor Antritt der Fahrt ber die Mög- lichkeiten, Busse und Bahnen zu nutzen. Die Bahn erlaubt die Mitnahme in IRE, RE und RB Z gen, hier gibt es spezielle Fahrrad-Stellplätze. Fahren Sie mit einem IC/EC-Zug, m ssen Sie ei- nen Platz f r das Pedelec fr hzeitig reservieren. Regelung beim Transport eines Pedelecs: Es gelten die gleichen Regelungen wie beim Transport eines Fahrrades. Es empfiehlt sich, den Akku vor dem Besteigen der Bahn und bis zum Verlassen herauszunehmen. Mit dem Flugzeug Informieren Sie sich bei der Fluggesellschaft ber die Regelungen zum Transport von Sport- geräten/Fahrrädern. Eventuell m ssen Sie das Rad anmelden. Verpacken Sie Ihr Rad sorgfältig, um Transportschäden zu vermeiden. Als Verpa- ckung können Sie einen speziellen Fahrradkoffer nutzen, aber auch einen stabilen Transportkar- ton. Fragen Sie unsere Service-Hotline hierzu.

Generell gilt für den Transport von Pedelecs:

Wird der Akku im Rad transportiert, gilt er nicht als Gefahrgut. Wird der Akku gesondert transportiert gilt er als Gefahrgut und es m ssen die entspre- chenden Richtlinien eingehalten werden.

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